Aufgetretene Störungen, Havarien oder auch zutage getretene Mängel bitten wir, uns unverzüglich zu melden.
Dazu stehen wir Ihnen während unserer Geschäftszeiten persönlich zur Verfügung.
Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie Ihre Nachricht per E-Mail unter
Selbstverständlich können Sie auch unsere Störungsanzeige ausgefüllt an uns senden.
Bei Havarien oder Störungen, die keinen Aufschub dulden, informieren Sie bitte zusätzlich die ausgewiesenen Bereitschafts-dienste.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Havariefalle als Mieter auch verpflichtet sind, Sofortmaßnahmen im Sinne einer Gefahrenabwehr und zur weiteren Schadenbegrenzung einzuleiten.